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Erstkontakt, Arztbesuch, Verordnung

Für eine physiotherapeutische Behandlung mit einer Kostenrückerstattung durch die Krankenkassa ist zuerst eine ärztliche Überweisung von einem Arzt erforderlich.

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Auf der ärztlichen Verordnung sollten folgende Punkte aufgeführt werden:

- ärztliche Diagnose

- Art der Behandlung

- Anzahl und Dauer der Behandlungen

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Für eine präventive physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordung nicht zwingend erforderlich.

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Bewilligung

Ihre ärzliche Verordnung zur Physiotherapie muss vor Behandlungsbeginn von der zuständigen Krankenkassa bewilligt werden. Für Personen mit einer Privatversicherung ist keine Bewilligung notwendig.

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Bezahlung, Kostenrückerstattung

Meine Praxis ist eine anerkannte therapeutische Wahleinrichtung. Die Rechnung ist nach Beendigung einer Therapieserie zuerst von Ihnen selber zu begleichen. Im Anschluss reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkassa ein und erhalten einen Teil (80% vom gesetzlich gültigen Kassentarif) der Kosten zurück. Bei einer Zusatz- oder Privatversicherung wird im Normalfall der Selbstbehalt von der Versicherung übernommen.

Zwecks Rückvergütung ist es notwendig, die Originalrechnung, die Einzahlungsbestätigung und den Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkassa und/oder Ihrer Privatversicherung einzureichen

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Terminabsage

Sie können einen Termin nicht wahrnehmen? - kein Problem! Jedoch bitte ich Sie den Termin mindestens 24 h zuvor abzusagen, da ich die Einheit ansonsten zur Gänze in Rechnung stellen muss.

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